Der Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2027

  • Jugendamt
  • Jugendarbeit
  • Jugendverbandsarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Im Landkreis Eichsfeld werden bedarfsgerechte Angebote, Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche initiiert. Dazu werden finanzielle Ressourcen der Örtlichen Jugendförderung des Landes Thüringen, des Landkreises Eichsfeld und seiner Kommunen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es hierbei, positive Lebensbedingungen für die Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu schaffen und zu erhalten. Eine familien- und kinderfreundliche Gestaltung des Gemeinwesens, des öffentlichen und des kulturellen Lebens, der Arbeitswelt und Umwelt ist hierfür maßgebend.


Der Jugendhilfeplan

 

Mit dem Sozialgesetzbuch VIII wird Kindern und Jugendlichen Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben garantiert. Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 80 SGB VIII die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Eichsfeld. Die Erstellung eines Jugendhilfeplans stellt somit eine Pflichtaufgabe dar. Der Jugendhilfeplan des Landkreises Eichsfeld gilt für den Zeitraum von 2022 bis 2023 und dient als Orientierung für alle Beteiligten in der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Kontakt

KREISJUGENDRING Eichsfeld

aktuelle/r Sprecher/in:

Alexandra Kunze (Ev. Jugend)

 

eMail: info@kreisjugendring-eichsfeld.de

Telefon: 03606-552143

Mobil: 015209811935

 

Postanschrift:

KREISJUGENDRING Eichsfeld

c/o Villa Lampe

Holzweg 2

37308 Heilbad Heiligenstadt